Methodik: woher die Werte kommen

Jede Zahl auf dieser Seite hat eine Quelle, und jede Lücke heißt „unbekannt" statt „erlaubt". Hier steht, was das konkret bedeutet — und wo die Grenzen liegen.

Fahrzeuge

430 Motorisierungen in 185 Modellen von 8 Marken (Mercedes-Benz, BMW, Audi, Ford, VW, Opel, Škoda, CUPRA). Anhängelast (gebremst und ungebremst), Stützlast und Dachlast sind Herstellerangaben je Variante. Die zulässige Gesamtmasse (Feld F.2) ist für 405 von 430 Motorisierungen belegt; zu jedem Wert ist intern dokumentiert, woher er stammt und wann er geprüft wurde.

Ein F.2-Wert wird nur übernommen, wenn die Quellseite dasselbe Fahrzeug beschreibt: gleiche Anhängelast gebremst und ungebremst, gleiche Stützlast, gleiche Leistung — und im Namen dieselbe Karosserie, derselbe Antrieb und dieselbe Motorkennung. Eine Seite, die nur ähnlich heißt, zählt nicht. Motorisierungen, für die es keine solche Seite gibt, bleiben ohne F.2; der Rechner fragt den Wert dann ab.

Motorisierungen mit gleichen Werten (Anhängelast, Stützlast, Dachlast, F.2) werden zu einer Zeile zusammengefasst. Ausstattungslinien wie „R-Line" oder „Avantgarde" ändern kein Gewicht und erscheinen deshalb nicht.

Fahrzeuge, die keinen Anhänger ziehen dürfen

Ein leeres Anhängelast-Feld ist kein Beleg dafür, dass ein Auto nicht ziehen darf — es kann auch eine Datenlücke sein. Als „darf keinen Anhänger ziehen" führen wir ein Modell nur, wenn alle aktuellen Varianten in den Herstellerangaben weder eine Anhängelast noch eine Anhängerkupplung (Serie oder Option) haben. Eine einzige Variante mit Kupplung reicht, um das Modell stattdessen als „unbekannt" zu führen. So belegt: Audi e-tron GT, CUPRA Born, Opel Corsa, Opel Mokka.

Anhänger

127 Modelle von 14 Herstellern (Anssems, Böckmann, Brenderup, Dethleffs, Fendt, Hobby, Humbaur, Ifor Williams, Knaus, Koch, Pongratz, Saris, Stema, Unsinn), erfasst von den Produktseiten der Hersteller: zulässige Gesamtmasse, Leergewicht, Bremse, Innenmaße, jeweils mit Quell-URL. Die Stützlast des Anhängers veröffentlicht kein Hersteller; sie steht auf dem Typenschild und kann im Rechner eingetragen werden.

Was geprüft wird

Der Rechner prüft in dieser Reihenfolge: Anhängelast (gebremst nach Feld O.1, ungebremst nach O.2), Stützlast als Spanne (§ 44 StVZO: mindestens 4 % der Anhängermasse, höchstens 25 kg gefordert; Maximum ist der kleinste Wert von Fahrzeug, Anhänger und Kupplung) und Führerscheinklasse (B: Gespann bis 3.500 kg, Anhänger bis 750 kg immer; B96: bis 4.250 kg; BE: Anhänger bis 3.500 kg). Gerechnet wird mit zulässigen Gesamtmassen, nie mit tatsächlichen Gewichten. Die Regel „Anhänger nicht schwerer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs" gilt seit 2013 nicht mehr und wird nicht angewendet.

Fehlt ein Wert, gibt es kein Urteil, sondern den Hinweis, was fehlt. Eine Datenlücke wird nie als „erlaubt" gewertet.

Aktualisierung

Datenstand Fahrzeuge: 24. September 2026, Anhänger: 24. September 2026. Jede Woche werden alle belegten Quellseiten neu gelesen und mit dem Bestand verglichen; Abweichungen werden manuell geprüft — ist es ein neues Modelljahr, wird der Wert mit Quelle übernommen. Der Zeitpunkt der letzten Änderung steht in der Sitemap und im Footer jeder Seite.

Was diese Seite nicht ist

Keine Rechtsberatung und kein Ersatz für den Fahrzeugschein. Verbindlich sind ausschließlich die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I des konkreten Fahrzeugs (O.1, O.2, F.2, 13), die Angaben auf dem Typenschild des Anhängers und der Kupplung sowie die Fahrerlaubnis-Verordnung in der geltenden Fassung. Werte können sich mit dem Modelljahr ändern; ein Fahrzeug aus einem anderen Jahr kann andere Werte tragen.

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