Anhängelast, Stützlast und Dachlast erklärt

Vier Werte entscheiden darüber, was du transportieren darfst — und im Alltag greift meist nicht der, den man erwartet. Hier steht, was die Begriffe bedeuten und wo die Zahlen zu finden sind.

Anhängelast

Die Anhängelast ist die maximale Masse, die ein Fahrzeug ziehen darf. Sie hängt von Motorleistung, Getriebe, Bremsen und Fahrzeugkonstruktion ab und wird vom Hersteller je Variante festgelegt — zwei Autos desselben Modells können sich deutlich unterscheiden.

Der technische Hintergrund der Grenze: Das Gespann muss an einer Steigung von 12 Prozent mehrfach anfahren können, ohne dass Bauteile versagen. Deshalb liegt die Anhängelast bei stärkeren Motorisierungen höher.

Zu finden in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 für gebremste, Feld O.2 für ungebremste Anhänger. In alten Fahrzeugscheinen die Ziffern 28 und 29.

Gebremst oder ungebremst

Ungebremste Anhänger haben keine eigene Bremsanlage. In Deutschland ist das nur bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt — darüber schreibt der Gesetzgeber eine Auflaufbremse vor. Typische ungebremste Anhänger sind Leichtanhänger für Gartenabfall oder ein Motorrad.

Stützlast

Die Stützlast ist das Gewicht, mit dem der Anhänger senkrecht auf den Kugelkopf drückt. Sie steht in Teil I unter Feld 13, bei älteren Fahrzeugen auch auf einem Schild an der Heckklappe.

Der Punkt, der im Alltag am häufigsten übersehen wird: Die Stützlast zählt zur Zuladung des Zugfahrzeugs. Wer 90 kg Stützlast nutzt, hat 90 kg weniger für Gepäck und Mitfahrer — nicht 90 kg weniger Anhängelast.

Eine ungleich beladene Anhängerkiste verschiebt die Stützlast erheblich. Zu wenig Stützlast macht das Gespann instabil, zu viel überlastet die Hinterachse.

Dachlast

Die Dachlast begrenzt, was auf das Fahrzeugdach darf — einschließlich des Trägersystems. Bei 100 kg Dachlast und 20 kg Grundträger bleiben 80 kg für Dachbox und Inhalt. Der verbindliche Wert steht in der Betriebsanleitung, nicht im Fahrzeugschein.

Zulässiges Zuggesamtgewicht

Neben der Anhängelast kann ein zulässiges Zuggesamtgewicht eingetragen sein, das kleiner ist als die Summe beider Einzelgewichte. Ist es erreicht und die Anhängelast voll ausgeschöpft, darf das Fahrzeug selbst nicht mehr voll beladen werden. Der Wert steht gegebenenfalls in den Bemerkungen der Zulassungsbescheinigung.

Welche Grenze zuerst greift

Maßgeblich ist immer der niedrigste der beteiligten Werte. In der Praxis ist das bei leichten Anhängern fast nie die Anhängelast, sondern die Führerscheinklasse: Mit Klasse B ist bei 3.500 kg Gespanngewicht Schluss, und diese Grenze ist bei einem Mittelklassewagen mit einem 1.500-kg-Anhänger schneller erreicht als die technische Anhängelast von 2.000 kg oder mehr.

Häufige Fragen

Was bezeichnet man als Anhängelast?

Die Anhängelast ist die maximale Masse in Kilogramm, die ein Fahrzeug ziehen darf. Sie ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen und hängt von Motorleistung, Getriebe, Bremsen und Fahrzeugkonstruktion ab. Manche Fahrzeuge dürfen gar nichts ziehen, andere bis 3,5 Tonnen.

Wo steht die Anhängelast im Fahrzeugschein?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I unter O.1 die gebremste und unter O.2 die ungebremste Anhängelast. In alten Fahrzeugscheinen sind es die Ziffern 28 und 29.

Was ist der Unterschied zwischen gebremst und ungebremst?

Ungebremste Anhänger haben keine eigene Bremsanlage — in Deutschland ist das nur bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse erlaubt. Darüber ist eine Auflaufbremse Pflicht. Gebremste Anhänger dürfen deshalb fast immer deutlich schwerer sein.

Was ist die Stützlast?

Die Stützlast ist das maximale Gewicht, mit dem der Anhänger auf den Kugelkopf der Anhängerkupplung drückt. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld 13 und zählt zur Zuladung des Zugfahrzeugs, nicht zur Anhängelast.

Was ist das zulässige Zuggesamtgewicht?

Es begrenzt Fahrzeug und Anhänger zusammen und kann kleiner sein als die Summe beider zulässiger Gesamtmassen. Ist die Anhängelast ausgeschöpft, darf das Fahrzeug dann nicht mehr voll beladen werden. Der Wert steht gegebenenfalls in den Bemerkungen der Zulassungsbescheinigung.

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